Schlussbericht im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG): Bewegung als Therapie

Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)

In der Schweiz können für Patientinnen und Patienten mit NCDs, psychischen Erkrankungen oder Suchtproblematiken strukturierte Rehabilitationsprogramme ärztlich verordnet werden. In diesen Rehabilitationsprogrammen sind Bewegungsinterventionen oft enthalten. Die Programme sind dann von der Grundversicherung gedeckt. Bei fast allen NCDs können im Anschluss an die strukturierten Rehabilitationsprogramme krankheitsspezifische strukturierte Langzeit-Angebote oder Sportgruppen verordnet werden, die nicht von der Grundversicherung, aber teilweise durch Zusatzversicherungen finanziert werden. Die Bewegungsinterventionen werden hauptsächlich von Fachpersonen aus den Bereichen Physiotherapie, Sportpädagogik sowie Bewegungs- und Sportwissenschaft angeboten.

Den gesamten Schlussbericht können Sie gerne downloaden.